
1. Eigener Katalog für Ihre Kommune
Hinterlegen Sie die Schilder und Sperren, die Sie tatsächlich einsetzen – etwa Haltverbot (Zeichen 283), eingeschränktes Haltverbot (286), Verbot für Fahrzeuge aller Art (250), Betonsperren, Versenkpoller oder Absperrgitter mit Elementlänge.
2. Auf dem Plan setzen
Schilder werden mit Blickrichtung gesetzt, Betonsperren und Poller in echter Größe, Gitter und Bauzäune als Strecke – die Stückzahl ergibt sich aus der Länge.
3. Halteverbote rechtzeitig aufstellen
Mobile Halteverbote werden in der Praxis häufig mindestens 72 Stunden vorher aufgestellt, weil Abschleppkosten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel erst ab dem vierten Tag nach dem Aufstellen zumutbar sind. Die Fristen Ihrer Kommune können abweichen.
4. Arbeitsanweisung für Aufbau und Rückbau
Aus dem Plan entsteht ein PDF mit Materialliste und Arbeitsliste: jede Position mit Nummer, Aktion, Zeitpunkt und Lage – zum Abhaken beim Aufbau und Rückbau.
5. Wiederverwenden und anpassen
Verkehrspläne lassen sich mehreren Festen zuordnen und kopieren. Für kleine Änderungen legen Sie eine eigene Variante an, das Original bleibt erhalten.
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Kostenlos testenHäufige Fragen
Kann ein Verkehrsplan für mehrere Feste gelten?
Ja. Ein Plan kann mehreren Festen zugeordnet werden; für Abweichungen erstellen Sie eine Kopie nur für ein Fest.
Erscheint die Absperrung im Lageplan?
Ja. Die Objekte werden im Gesamtplan mit eingezeichnet und die Maßnahmen dort zusammengefasst.
Weitere Ratgeber
Hinweis: Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Abstimmung mit Ordnungsamt, Brandschutzdienststelle oder Elektrofachkraft. Stand: 10/2026.