
1. Was gehört in einen Lageplan?
Üblich sind: alle Stände, Bühnen und Fahrgeschäfte mit Maßen und Nummer, Feuerwehrzufahrten und Rettungswege mit Breite, Sperrflächen, Stromanschlüsse, Absperrungen und Zufahrtssperren, ein Maßstab und eine Nordrichtung. Welche Angaben Ihre Behörde konkret erwartet, ist von Kommune zu Kommune verschieden – fragen Sie im Zweifel vorab nach.
2. Warum maßstabsgetreu wichtig ist
Eine Handskizze zeigt nicht, ob ein 6 m langer Foodtruck neben die Bühne passt oder ob die Feuerwehrzufahrt frei bleibt. Ein Plan im Normmaßstab – etwa 1:500 auf A3 – lässt sich nachmessen: 1 cm auf dem Papier entspricht 5 m in der Realität.
3. Grundlage: amtliche Karten
vPlanner nutzt den amtlichen Plan von basemap.de (Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) und die offenen Luftbilder der Vermessungsverwaltungen der Länder. Gerechnet wird in ETRS89/UTM – dem amtlichen Koordinatensystem –, damit Längen und Flächen stimmen.
4. Automatische Prüfung vor dem Ausdruck
Bevor das PDF entsteht, prüft vPlanner Überschneidungen, Mindestabstände, Rettungswege, Sperrflächen und die Stromversorgung. Die Hinweise erscheinen auch im PDF, damit alle Beteiligten offene Punkte sehen.
5. Das fertige Dokument
Der Gesamtplan enthält den Lageplan mit Legende, eine Ständeliste mit Maßen, Betreibern und Strombedarf, eine Übersicht der Stromverteiler sowie die Verkehrsmaßnahmen. Er wird als PDF in A3 oder A4 erzeugt und ist beim Druck in Originalgröße maßstabsgetreu.
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Kostenlos testenHäufige Fragen
Welcher Maßstab ist für einen Lageplan üblich?
Für Innenstadtfeste haben sich 1:500 oder 1:1000 bewährt. vPlanner wählt automatisch den kleinsten Normmaßstab, bei dem die ganze Veranstaltung auf das gewählte Papierformat passt.
Brauche ich ein CAD-Programm?
Nein. vPlanner läuft im Browser; Stände werden mit Maß angelegt und mit der Maus platziert.
Ersetzt der Lageplan das Sicherheitskonzept?
Nein. Der Lageplan ist ein wichtiger Bestandteil, das Sicherheitskonzept umfasst aber weitere Punkte wie Besucherzahlen, Ordnerdienst und Notfallabläufe – je nach Größe und Landesrecht.
Weitere Ratgeber
Hinweis: Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Abstimmung mit Ordnungsamt, Brandschutzdienststelle oder Elektrofachkraft. Stand: 10/2026.